Diagnostische Abklärung
Ärztliche Abklärung
Abklärung der Teilleistungsstörungen
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Ärztliche Abklärung
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Es gibt legasthene Erscheinungsformen, die jedoch allein organisch bedingt sind. Um solche Ursachen zu beheben bzw. auszuschließen, sollte der erste Schritt der Besuch beim Kinderarzt sein. Es sollte dann über den Hals-Nasen-Ohren- und den Augenarzt das Hör- und Sehvermögen überprüft werden. Es ist sinnvoll, den Ärzten zu sagen, dass bei Ihrem Kind der Verdacht auf Legasthenie bzw. Dyskalkulie besteht, es werden dann dementsprechende Kriterien angelegt.
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Abklärung der Teilleistungsstörungen
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Um eine Legasthenie oder Dyskalkulie festzustellen, sind verschiedene Tests notwendig (Standardisierte Leistungstests, Informelle Tests, Intelligenztest, Persönlichkeitstest ...).
Grundlage für die Testung ist der ICD-10 (Klassifikation psychischer Krankheiten der WHO.
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Wenn Sie feststellen möchten, ob eine gesamte Testung notwendig ist, können Sie auch in einem ersten Schritt einen Teilbereich testen lassen, anhand dessen sie erfahren, ob die Ergebnisse auf eine Legasthenie oder Dyskalkulie hindeuten.
Diese Testungen werden durchgeführt z.B. von:
A-L-F
e.V., Schulpsychologen, Beratungslehrern, Erziehungsberatungsstellen.
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Für die umfassende (multiaxiale) Diagnostik nach dem ICD-10 zur Abklärung einer Legasthenie oder Dyskalkulie wenden Sie sich am besten an einen Kinder- und Jugendpsychiater bzw. Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie (weitere neurologische Untersuchungen).
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