Verein für angewandte Lernforschung
und individuell berufliche Förderung e.V.

Diagnostische Abklärung

Ärztliche Abklärung

Es gibt legasthene Erscheinungsformen, die jedoch allein organisch bedingt sind. Um solche Ursachen zu beheben bzw. auszuschließen, sollte der erste Schritt der Besuch beim Kinderarzt sein. Es sollte dann über den Hals-Nasen-Ohren- und den Augenarzt das Hör- und Sehvermögen überprüft werden.

Es ist sinnvoll, den Ärzten zu sagen, dass bei Ihrem Kind der Verdacht auf Legasthenie bzw. Dyskalkulie besteht, es werden dann dementsprechende Kriterien angelegt.

Abklärung der Teilleistungsstörungen

Um eine Legasthenie oder Dyskalkulie festzustellen, ist eine umfassende Diagnostik notwendig. Es werden eine Anamnese, standardisierte Schulleistungstests, Intelligenztests, Persönlichkeitstests etc. durchgeführt. Grundlage für die Testung ist der ICD-10 (Klassifikation psychischer Krankheiten der WHO).

Wenn Sie feststellen möchten, ob eine gesamte Testung notwendig ist, können Sie auch in einem ersten Schritt einen Teilbereich (standardisierte Lese-, Rechtschreib- bzw. Mathematiktestung) testen lassen, anhand dessen sie erfahren, ob die Ergebnisse auf eine Legasthenie oder Dyskalkulie hindeuten.

Diese Testungen werden durchgeführt z.B. von:
A-L-F e.V., Schulpsychologen, Erziehungsberatungsstellen.

Für die multiaxiale Diagnostik nach dem ICD 10 zur Abklärung einer Legasthenie oder Dyskalkulie wenden Sie sich bitte an einen Kinder- und Jugendpsychiater, Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie an Kinder- und Jugendpsychotherapeuten bzw. Psychologische Psychotherapeuten.

Wenn Sie eine Finanzierung der Therapie über das Jugendamt beantragen möchten, ist diese umfassende Diagnostik notwendig.

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