Finanzierungs-
möglichkeiten

Jugendämter
Krankenkassen
Privatzahlung

Jugendämter

Eine umfassende Diagnostik wird von den Jugendämtern verlangt, wenn es um die Finanzierung einer Therapie im Bereich Legasthenie / Dyskalkulie geht. Voraussetzung ist allerdings, dass außer der Teilleistungsstörung bzw. -schwäche eine seelische Behinderung droht oder vorhanden ist.

Um Ihrem Kind unnötige Doppeltestungen zu ersparen, ist es ratsam, sich vorab beim Jugendamt über die notwendigen Begutachtungen zu informieren.

Krankenkassen

In Einzelfällen ist eine Finanzierung über die Krankenkassen möglich. Hierbei muss die psychotherapeutische Arbeit mit dem Kind im Vordergrund stehen.

Privatzahlung

Es gibt natürlich auch die Möglichkeit, selbst für die Kosten einer Legasthenie oder Dyskalkulie-Therapie aufzukommen. Näheres erfahren Sie in den einzelnen Therapieeinrichtungen.