Verein für angewandte Lernforschung
und individuell berufliche Förderung e.V.

Finanzierung bei Legasthenie und Dyskalkulie

Jugendämter

Eine umfassende Diagnostik wird von den Jugendämtern verlangt, wenn es um die Finanzierung einer Therapie im Bereich Legasthenie / Dyskalkulie geht. Voraussetzung ist allerdings, dass außer der Teilleistungsstörung eine seelische Behinderung droht oder vorhanden ist und daher die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gefährdet ist. (§ 35a SGB VIII).

Um Ihrem Kind unnötige Doppeltestungen zu ersparen, ist es ratsam, sich vorab beim Jugendamt über die notwendigen Begutachtungen zu informieren.

Privatzahlung

Es gibt natürlich auch die Möglichkeit, selbst für die Kosten einer Legasthenie oder Dyskalkulie-Therapie aufzukommen.

Die Kosten für die Therapie bei A-L-F e.V. entnehmen Sie bitte der Preisliste (pdf).

A-L-F e.V. ist eine von den Jugendämtern anerkannte therapeutische Einrichtung im Bereich außerschulischer Hilfen.

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