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Eine umfassende Diagnostik wird von den Jugendämtern verlangt, wenn es um die Finanzierung einer Therapie im Bereich Legasthenie / Dyskalkulie geht. Voraussetzung ist allerdings, dass außer der Teilleistungsstörung bzw. -schwäche eine seelische Behinderung droht oder vorhanden ist.
Um Ihrem Kind unnötige Doppeltestungen zu ersparen, ist es ratsam, sich vorab beim Jugendamt über die notwendigen Begutachtungen zu informieren.
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